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Datum: 19.11.2023

Schon gewusst?

 Seit dem 01. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in der Gastronomie.

Bedeutet Gastronomen müssen neben den Einwegverpackungen für Speise und Getränke auch Mehrweg-Alternativen anbieten. Dies war bislang freiwillig aber seit Anfang des Jahres gilt dafür eine gesetzliche Pflicht. Die Kunden/innen müssen per Informationsaushang darauf hingewiesen werden!

Doch keine Regel ohne Ausnahmen!
Kleine Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern und mit nur bis zu 5 Mitarbeiter/innen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Dafür können in diesen Betrieben, die keine Mehrweg-Alternativen anbieten, auf Wunsch die Speisen oder Getränke in mitgebrachte Gefäße gefüllt werden.
Das hilft ungemein, die Masse an Verpackungsmüll zu reduzieren! Denn laut der Deutschen Umwelthilfe werden in Deutschland stündlich 320.000 Coffee-to-go-Becher verbraucht, pro Jahr ergibt sich eine Menge von rund 2,8 Milliarden Einwegbecher (1,66 Milliarden Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung und 1,14 Milliarden Kunststoffbecher) die dann entsorgt und verwertet werden müssen.

Mehrwegbecher oder mitgebrachte Gefäße helfen diese unfassbare Menge an Verpackungen einzusparen, denn allein für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauchten Einwegbecher entstehen rund 48.000 Tonnen Co2!