Neue Regelung für Überweisungen - der IBAN-Abgleich
Bitte bei Überweisung der Abfallgebühren beachten
Seit Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen bei Überweisungen den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN abgleichen. Diese neue EU-Vorgabe soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und vor Betrug schützen.
Was ändert sich für Ihre Überweisung?
- Pflicht zum Abgleich: Banken prüfen automatisch, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen
 - Richtiger Empfänger: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer den korrekten Empfängernamen an:
 
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR)
Alternative: SEPA-Lastschriftmandat
Alternativ besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines SEPA-Lastschriftmandats. So wird die Abfallgebühr pünktlich zum Fälligkeitstag abgebucht - sicher, bequem und fristgerecht.
Ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Abfallgebühr können Sie gern auch online nach einmaliger Registrierung erteilen. Ihre persönlichen Zugangsdaten finden Sie auf Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid.
Einen Vordruck finden Sie aber auch in unserem Abfallratgeber.
